Google Merchant Center – Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen für das Google Merchant Center („Bedingungen“) werden zwischen Google Ireland Limited („Google“) und dem Unternehmen geschlossen, das diese Bedingungen ausführt oder diese Bedingungen elektronisch akzeptiert („Händler“). Diese Bedingungen regeln die Nutzung des Google Merchant Centers durch den Händler, einschließlich der zugehörigen Dienste und Funktionen („Dienste“), (i) die über das/die Konto/Konten zugänglich sind, das/die dem Händler in Verbindung mit diesen Bedingungen zur Verfügung gestellt wird/werden („Konten“), oder (ii) für die diese Bedingungen durch Verweis gelten (zusammenfassend als „GMC“ bezeichnet).
- Nutzung des GMC Der Händler hat verschiedene Möglichkeiten, unter anderem Google APIs, Daten, Feeds oder andere Inhalte („Inhalte“) an das GMC zu senden. Der Händler erklärt sich damit einverstanden, Inhalte so einzureichen, dass die Art der Einreichung den Anweisungen und Spezifikationen entspricht, die Google dem Händler mitgeteilt hat. Google kann Funktionen zur Verfügung stellen, die es dem Händler ermöglichen, Inhalte vom GMC zu einem anderen Google-Dienst zu exportieren, zu verlinken oder zu übertragen oder Inhalte vom GMC in einem anderen Google-Dienst zu nutzen. In diesem Fall gelten für die Nutzung eines solchen Dienstes durch den Händler die Bedingungen dieses anderen Google-Dienstes, wobei die Nutzung des GMC durch den Händler weiterhin durch die vorliegenden Bedingungen geregelt wird. Wenn sich der Händler für die Nutzung bestimmter optionaler GMC-Dienste entscheidet, muss er möglicherweise separaten Bedingungen zustimmen, die für diese Dienste gelten. Manche GMC-Dienste sind als „Beta“ oder in sonstiger Weise als nicht unterstützt oder vertraulich gekennzeichnet („Beta-Funktionen“). Der Händler darf keinerlei Informationen aus oder über Beta-Funktionen oder über die Bedingungen oder Existenz nicht-öffentlicher Beta-Funktionen offenlegen. Google oder seine verbundenen Unternehmen können Dienste, darunter auch Beta-Funktionen, jederzeit aussetzen, ändern oder einstellen. Im Rahmen dieser Bedingungen bezeichnet „verbundenes Unternehmen“ eine Rechtspersönlichkeit, die Google direkt oder indirekt kontrolliert, die von Google kontrolliert wird oder gegebenenfalls unter gemeinsamer Kontrolle mit Google steht.
- Konto Die Nutzung des GMC durch den Händler unterliegt der Erstellung und Genehmigung eines oder mehrerer Konten durch Google. Zur Überprüfung der Konten und gelegentlich in Verbindung mit der Nutzung des GMC durch den Händler kann Google zusätzliche Informationen anfordern, einschließlich des Namens der juristischen Person, der Telefonnummer, der Adresse und relevanter Domains. Der Händler ist für seine Nutzung des GMC verantwortlich, einschließlich des Zugriffs auf und der Nutzung von Konten, der über Konten an das GMC übertragenen Inhalte und des Schutzes von Nutzernamen und Passwörtern für Konten.
- Richtlinien
- Die Nutzung des GMC durch den Händler unterliegt (i) den geltenden Richtlinien von Google, die unter https://support.google.com/merchants/topic/7286989?&ref_topic=7259123 abrufbar sind, und allen anderen Richtlinien, die Google dem Händler zur Verfügung stellt und die von Google gelegentlich geändert werden können (zusammenfassend „Richtlinien“), (ii) diesen Bedingungen und (iii) der Einhaltung des anwendbaren Rechts durch den Händler.
- Was das GMC betrifft, so (i) wird Google die Datenschutzerklärung von Google einhalten, die unter google.com/policies/privacy (in der jeweils gültigen Fassung) abrufbar ist, und (ii) stimmen Google und der Händler, soweit zutreffend, den Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen für Google-Produkte zu, die unter https://privacy.google.com/businesses/gdprcontrollerterms/ abrufbar sind („Datenschutzbestimmungen“). Google wird die Datenschutzbestimmungen nicht ändern, es sei denn, dies ist in den Datenschutzbestimmungen ausdrücklich gestattet.
- Inhalte des Händlers
- Der Händler gewährt Google hiermit eine unwiderrufliche, weltweit gültige, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung von Inhalten (soweit diese durch gewerbliche Schutzrechte geschützt sind) in Verbindung mit den Produkten und Diensten von Google oder seinen verbundenen Unternehmen für die maximale Dauer dieser gewerblichen Schutzrechte nach anwendbarem Recht. Der Händler erklärt sich damit einverstanden, dass Google diese Rechte an seine verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer, die Dienstleistungen für Google oder seine verbundenen Unternehmen erbringen, sowie an die Nutzer von Google oder seinen verbundenen Unternehmen unterlizenzieren kann, damit diese die Inhalte in Verbindung mit den Produkten und Diensten von Google oder seinen verbundenen Unternehmen nutzen dürfen.
- Wenn die vom Händler bereitgestellten Inhalte URLs oder ähnliche Inhalte enthalten, gewährt der Händler Google hiermit das Recht, auf die URL(s) und die über diese URL(s) verfügbaren Inhalte („Ziele“) zuzugreifen, sie zu indexieren, im Cache zu speichern oder zu crawlen. Google kann beispielsweise ein automatisiertes Softwareprogramm verwenden, um die mit diesen URLs verbundenen Websites abzurufen und zu analysieren. Der Händler erklärt sich damit einverstanden, dass alle Inhalte, die von Google oder seinen verbundenen Unternehmen über die Ziele gesammelt werden, als Inhalte gelten und als solche gemäß diesen Bedingungen behandelt werden.
- Durch die Nutzung des GMC autorisiert der Händler Google, jegliche Marken, Dienstzeichen, Handelsnamen, geschützten Logos, Domainnamen und sämtliche anderen Quellen- oder Geschäftsbezeichnungen zu verwenden, die mit der autorisierten Nutzung der Inhalte durch Google in Zusammenhang stehen.
- Test Der Händler ermächtigt Google und seine verbundenen Unternehmen dazu, (a) regelmäßige Tests durchzuführen, die die Nutzung der Dienste durch den Händler beeinträchtigen können (einschließlich Zielen, Qualität, Ranking, Leistung, Formatierung oder anderer Anpassungen), ohne den Händler zu benachrichtigen, und (b) den Abruf und die Analyse von Zielen zu automatisieren und Test-Anmeldedaten für den Zugriff auf diese zu erstellen.
- Gewährleistungen und Zusicherungen
- Jede Partei versichert, dass sie unbeschränkt berechtigt ist, diesen Bedingungen zuzustimmen.
- Der Händler sichert zu, dass:
- er die Rechte zur Erteilung der in Paragraf 4 genannten Lizenzen und Berechtigungen besitzt und behalten wird,
- er keine Inhalte zur Verfügung stellt, die gegen die Richtlinien, das anwendbare Recht oder die anwendbare Datenschutzerklärung verstoßen oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen,
- er über alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügt, um Google alle von oder über eine Person gesammelten Informationen zur Verfügung zu stellen, die dem Schutz durch anwendbare Datenschutzgesetze oder -bestimmungen unterliegen, und
- die vom Händler zur Verfügung gestellten Informationen und Genehmigungen (einschließlich aller erforderlichen produktbezogenen Offenlegungen, die für die Anzeige der Angebote des Händlers erforderlich sind) vollständig, korrekt und aktuell sind und immer auf dem neuesten Stand gehalten werden.
- Die einzigen Gewährleistungen der Parteien im Rahmen dieser Bedingungen sind ausdrücklich im vorliegenden Paragraf 6 (Gewährleistungen und Zusicherungen) dargelegt. Vorbehaltlich Paragraf 7(b) (Ausnahmen von den Beschränkungen) lehnen die Parteien alle Bedingungen, Gewährleistungen und sonstigen Bestimmungen ab, die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen aufgeführt sind (einschließlich aller stillschweigenden Zusicherungen der Gebrauchstauglichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck).
- Haftungsbeschränkung In diesem Paragraf 7 (Haftungsbeschränkung) bezeichnet „Haftung“ jegliche Art der Haftung, gemäß Vertrag und im Rahmen unerlaubter Handlungen (inklusive Fahrlässigkeit) sowie jegliche andere Art der Haftung, und unabhängig davon, ob diese für die Parteien vorhersehbar war oder von ihnen erwogen wurde.
- Beschränkungen. In dem nach geltendem Recht zulässigen Umfang und vorbehaltlich Paragraf 7(b) (Ausnahmen von Beschränkungen):
- haftet keine Partei aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen für entgangene Einnahmen oder Gewinne (direkt oder indirekt) oder für besondere, indirekte, Neben- oder Folgeschäden (unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bedingungen von den Parteien vorhersehbar waren oder von diesen erwogen wurden); und
- ist die Gesamthaftung jeder Partei, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergibt, auf 25.000 £ begrenzt.
- Ausnahmen von den Beschränkungen. Dabei wird die Haftung beider Parteien aufgrund dieser Bedingungen durch Folgendes in keiner Weise ausgeschlossen oder beschränkt:
- Tod oder Personenschäden infolge Fahrlässigkeit der Parteien oder infolge Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter oder Vertreter;
- Betrug oder betrügerische Falschdarstellung;
- ihre Verpflichtungen gemäß Paragraf 8 (Haftungsfreistellung); oder
- Fälle, in denen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen nach anwendbarem Gesetz unzulässig sind.
- Haftungsfreistellung Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, verteidigt der Händler Google, seine verbundenen Unternehmen, Vertreter und Lizenzgeber und stellt sie von jeglicher Haftung, allen Schäden, Verlusten, Kosten, Gebühren (einschließlich Anwaltsgebühren) und Ausgaben im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren Dritter frei, soweit diese aus den Inhalten, Zielen, der Nutzung des GMC, den damit verbundenen Diensten oder einem Verstoß des Händlers gegen diese Bedingungen resultieren oder damit in Zusammenhang stehen.
- Beendigung Google behält sich das Recht vor, den Zugriff des Händlers auf das GMC, die Dienste oder das/die Konto/Konten oder dessen/deren Nutzung (ganz oder teilweise) einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden, und zwar nach schriftlicher Mitteilung (oder mit einer Frist von mindestens 30 Tagen, falls dies nach anwendbarem Recht erforderlich ist), wenn: (a) der Händler gegen diese Bedingungen, Richtlinien oder anwendbares Recht verstößt; (b) Google dazu verpflichtet ist, um einer gesetzlichen Vorschrift oder einem Gerichtsbeschluss nachzukommen; oder (c) Google berechtigterweise davon ausgeht, dass das Verhalten des Händlers einem Dritten oder Google Schaden zufügt oder eine Haftung begründet. Wenn der Händler der Meinung ist, dass sein Zugriff auf das GMC, die Dienste oder sein Konto bzw. seine Konten fälschlicherweise eingeschränkt, ausgesetzt oder beendet wurde, muss er das in den Richtlinien beschriebene Beschwerdeverfahren befolgen. Der Händler kann seine Bindung an diese Bedingungen jederzeit aufheben; hierzu schließt er sein Konto bzw. seine Konten und stellt die Nutzung des GMC ein.
- Änderungen an den Nutzungsbedingungen Google kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Benachrichtigung unwesentlich ändern, muss jedoch wesentliche Änderungen dieser Nutzungsbedingungen vorab ankündigen. Änderungen an diesen Bedingungen gelten nicht rückwirkend und treten frühestens 15 Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Aus rechtlichen Gründen oder wegen eines dringenden Problems (z. B. andauernder Missbrauch) vorgenommene Änderungen treten jedoch sofort nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
- Geltendes Recht und Streitfallbeilegung Diese Bedingungen unterliegen dem englischen Recht und die Parteien erkennen die ausschließliche Zuständigkeit der englischen Gerichte für sämtliche Streitigkeiten an, ob vertraglicher oder nicht vertraglicher Natur, die im Zusammenhang mit diesen Bedingungen stehen. Wenn der Händler seinen Sitz in einer zuständigen Gerichtsbarkeit hat, kann er auch beantragen, eine Streitigkeit mit Google, die im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder dem GMC entsteht, durch eine Schlichtung beizulegen. Weitere Einzelheiten zu den Schlichtern, mit denen Google zusammenarbeitet, sowie eine Anleitung zur Beantragung einer Schlichtung findet der Händler hier. Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, beruht die Schlichtung auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, was bedeutet, dass weder der Händler noch Google verpflichtet sind, Streitigkeiten auf diesem Wege beizulegen.
- Übersetzung Wenn diese Bedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden, dient eine solche Übersetzung, soweit gesetzlich zulässig, nur zu Referenzzwecken, und der englische Text hat im Falle eines Konflikts Vorrang.
- Sonstige Bestimmungen (a) Vorbehaltlich Paragraf 7(b)(ii) stellen diese Nutzungsbedingungen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien im Hinblick auf den Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen dar und treten an die Stelle aller vorherigen oder gleichzeitig vorhandenen Vereinbarungen, die diesbezüglich getroffen wurden. (b) Der Händler darf keine öffentliche Erklärung über die in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehene Beziehung abgeben (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben). (c) Mit Ausnahme der in Paragraf 10 erwähnten Änderungen an diesen Bedingungen durch Google müssen beide Parteien jeglicher Änderungsvereinbarung zu diesen Bedingungen zustimmen und aus der Vereinbarung muss klar hervorgehen, dass sie diese Bedingungen ergänzt. (d) Jegliche Mitteilungen über die Beendigung oder Verletzung dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und an die Rechtsabteilung der anderen Partei gerichtet sein (oder an den primären Kontakt oder eine andere gespeicherte Adresse der Partei, falls nicht bekannt ist, ob diese eine Rechtsabteilung hat). E-Mails gelten als schriftliche Mitteilungen. Die E-Mail-Adresse für Erklärungen an die Rechtsabteilung von Google lautet legal-notices@google.com. Alle anderen Erklärungen an den Händler werden schriftlich an die im Konto des Händlers hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Alle anderen Erklärungen an Google müssen schriftlich erfolgen und an den Hauptansprechpartner des Händlers bei Google gerichtet oder über eine andere von Google zur Verfügung gestellte Methode gesendet werden. Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn der Empfang auf schriftlichem oder elektronischem Weg bestätigt wurde. Diese Zugangsvoraussetzungen gelten nicht für Erklärungen im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Diese unterliegen stattdessen anwendbarem Recht. (e) Sofern eine Partei Rechte, die ihr unter diesen Nutzungsbedingungen zustehen, nicht ausübt (oder verspätet ausübt), liegt darin kein Verzicht dieser Partei auf diese Rechte begründet. (f) Falls eine Klausel dieser Nutzungsbedingungen nicht durchsetzbar ist, bleibt der Rest dieser Nutzungsbedingungen in vollem Umfang wirksam. (g) Keine Partei darf ihre Rechte oder Verpflichtungen aus diesen Bedingungen ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, es sei denn, es handelt sich um ein verbundenes Unternehmen, jedoch nur, soweit (I) sich der Rechtsnachfolger schriftlich zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen verpflichtet, (II) die übertragende Partei weiterhin für Verpflichtungen gemäß diesen Nutzungsbedingungen haftet, wenn der Rechtsnachfolger sie nicht erfüllt, und (III) die übertragende Partei die andere Partei über die Abtretung in Kenntnis gesetzt hat. Jeder anderweitige Versuch der Abtretung oder Übertragung ist nichtig. (h) Es gibt keine begünstigten Dritten dieser Bedingungen. (i) Durch diese Bedingungen wird keine Partnerschaft, kein Joint Venture, kein Vertretungs- und kein Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien begründet. (j) Die Paragrafen 1, 4, 6–9 (einschließlich) und 11–13 (einschließlich) gelten nach dem Ablauf oder der Beendigung dieser Bedingungen weiter. (k) Keine Partei oder ihre verbundenen Unternehmen sind für eine Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung haftbar, wenn diese durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen.