Für den Handel
Mit den Alterskennzeichen regelt der Staat, ob ein Computerspiel an Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit abgegeben werden darf. Der Handel muss sich an die mit den Kennzeichen verbundenen Abgabebeschränkungen halten. Ein Spiel, das ab 12 Jahren freigegeben ist, darf einem 10-Jährigen Kind nicht verkauft werden. Verstöße gegen diese Regelungen werden gemäß § 28 des Jugendschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet und können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden. Kontrolliert wird der Handel von den vor Ort zuständigen Ordnungsbehörden. Diese kann man unmittelbar auf Verstöße aufmerksam machen.
Für Eltern
Grundsätzlich regelt der Staat mit seinen Alterskennzeichen nicht, wie und welche Medieninhalte Eltern zu Hause ihren Kindern zugänglich machen. Eltern sollten ihren Kindern jedoch nur solche Spiele geben oder erlauben zu spielen, die eine passende Altersfreigabe haben. Nur dann können sie sicher sein, dass das Spiel für ihr Kind ohne Risiken ist.
Die Alterskennzeichen sind jedoch kein Hinweis auf die pädagogische Eignung für eine Altersgruppe oder auf die Qualität eines Spiels. Sie garantieren lediglich, dass das Computerspiel aus der Sicht des Jugendschutzes unbedenklich ist. Informationen zur pädagogischen Eignung eines Spiels finden sich unter anderem im Internet unter: