Mitgliedschaft und Rechtsschutz

Alle Onlineangebote unterliegen in Deutschland den Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Unternehmen sind in der Verantwortung ihre Angebote jugendschutzkonform anzubieten, unabhängig davon, ob es sich um Spiele-Anbieter, Händler oder Betreiber von journalistischen Portalen handelt. Für Firmen ist es nicht einfach, zwischen notwendiger rechtlicher Absicherung, sinnvollem Jugendschutz und überflüssigen Maßnahmen zu unterscheiden. Dabei hilft die USK.

Unternehmen, die sich der USK als Mitglied anschließen, genießen unter dem Schirm der anerkannten Selbstkontrolle den umfangreichsten rechtlichen Schutz, der im deutschen Jugendschutz möglich ist. Dazu zählt insbesondere die Sicherheit vor Aufsichtsverfahren und Ordnungswidrigkeitsstrafen. Gleichzeitig profitieren Sie durch Fortbildungen, Machbarkeitsanalysen und genereller Beratung von unserer langjährigen Erfahrung als staatlich anerkannte Selbstkontrolle. Ob eine Mitgliedschaft in Ihrem speziellen Fall möglich und sinnvoll ist, zeigt die Analyse des Gesamtangebotes im Rahmen des JMStV-Startpakets.

Die Rechtskonformität und Jugendschutzqualität der Angebote unserer Mitglieder wird von uns mit dem Gütesiegel Jugendschutz ausgezeichnet. Das Gütesiegel kann auf Webseiten, in anderen Angeboten oder bei der Unternehmenskommunikation genutzt werden.

Unternehmen können zwischen einer Basis- und einer Premium-Mitgliedschaft wählen (siehe Kostenordnung). Im Folgenden sehen Sie eine Auswahl unserer Leistungen und Services für Mitglieder:

  • Maßgeschneiderte Jugendschutzlösung: Mit der Mitgliedschaft bei USK.online bekommt jedes Unternehmen eine maßgeschneiderte Jugendschutzlösung. Unser Anspruch ist, gemeinsam nicht nur die rechtlichen Anforderungen zu integrieren, sondern einen sinnvollen und funktionierenden Jugendschutz umzusetzen.
  • Rechtlicher Schutz vor Strafen und Aufsichtsverfahren: Unternehmen, die sich der USK anschließen, profitieren von der Schutzschirmfunktion staatlich anerkannter Selbstkontrollen. Aufsichtsorgane wie jugendschutz.net, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) oder die Landesmedienanstalten dürfen keine Ordnungswidrigkeitsstrafen aussprechen und müssen sich im Verfahrensfall direkt an die USK wenden.
  • Inhaltliche Beratung: Die Jugendschutzrelevanz eines Inhalts (Spiel, Trailer, journalistischer Bericht) kann mit dem direkten Draht zu den Experten der USK geklärt werden. Auch tiefergehende Analysen oder alltägliche Fragen aus dem weiten Umfeld des Jugendschutzes werden für Sie schnell und effektiv gelöst.
  • Technische Beratung und Umsetzung: Die USK bietet technische Hilfestellung bis hin zu fertig programmierten Jugendschutz-Modulen (beispielsweise Labeling für Jugendschutzprogramme oder Bereitstellung und Implementation eines Perso Check-Moduls) für alle Onlinebereiche. Eine formale Positivbewertung von technischen Konzepten und Systemen ist ebenfalls möglich.
  • Jugendschutzbeauftragter: Die USK kann auf Wunsch die inhaltliche Arbeit im Bereich des Jugendschutzes auch vollständig übernehmen und als offizieller Jugendschutzbeauftragter eines Unternehmens agieren.
  • Leitfäden: Die Handlungsempfehlungen bündeln die langjährige Erfahrung der USK und dienen als wertvolle Nachschlagwerke für die praktische Arbeit. Beispiele für spezielle Themengebiete sind etwa: Berichterstattung zu indizierten Medien, Glücksspielelemente in Spielen, Jugendschutzrelevanz und Bewertung von Trailern, Besonderheiten bei Online- und Versandhandel etc.
  • Fortbildung: Die USK bietet unterschiedliche Weiterbildungsmodule für Einzelpersonen oder Gruppen. Diese reichen von Ganztagsfortbildungen in Berlin bis hin zu maßgeschneiderten Schulungen von Produktverantwortlichen, Jugendschutzbeauftragten oder Videoschnitt-Teams im Unternehmen vor Ort.
  • Politisches Engagement: Als staatlich anerkannte Selbstkontrolle arbeiten wir auf politischer Ebene fortwährend an der Umsetzung eines sinnvollen und praxisnahen Jugendschutzes und vertreten mit starker Stimme die Interessen unserer Mitglieder. Dazu kommt das medienpädagogische und gesellschaftliche Engagement für den Jugendschutz. Über politische und gesellschaftliche Entwicklungen werden Mitglieder mit einem Newsletter regelmäßig informiert.
  • Gremienprüfungen: Jedes Unternehmen kann im Rahmen der Jugendschutzgesetz-Gremienprüfung ein rechtssicheres Alterskennzeichen für ein Spiel beantragen. Auf Basis des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages können zudem konkrete Jugendschutzmaßnahmen und Jugendschutzsysteme als technische oder sonstige Mittel anerkannt werden.
Ansprechpartner

Lorenzo von Petersdorff