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Bundestagswahl
Wahl des Deutschen Bundestages
Bundestagswahl 2025
Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt. Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag. Sobald im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages ein neuer Wahltag bekannt gemacht worden ist, werden wir Sie hier darüber informieren.
Voraussichtlich findet die Neuwahl am 23. Februar 2025 statt.
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Das hierfür erforderliche Antragsformular und entsprechene Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter folgendem Link:
Antragsformular für Deutsche im Ausland
Allgemeine Informationen Bundestagswahl / Briefwahl
Die Universitätsstadt Marburg befindet sich im Bundestagswahlkreis 171. Die Legislaturperiode des Deutschen Bundestags beträgt vier Jahre. weiterlesen
Wahlergebnisse Bundestagswahl, Marburger Ergebnisse
Hier finden Sie die Ergebnisse der Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Universitätsstadt Marburg für den Wahlkreis 171. weiterlesen
Dokumente und Bekanntmachungen
Rechtzeitig vor einer Wahl stellen wir für Sie an dieser Stelle Dokumente zum kostenlosen Download bereit und veröffentlichen wichtige Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Wahl. weiterlesen