Diskussion:Franz Langoth

Letzter Kommentar: vor 24 Tagen von 2001:871:221:33FA:ECEE:F349:5380:3646 in Abschnitt Richter vs. Laienrichter

Richter vs. Laienrichter

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Franz Langoth hatte keine juristische Ausbildung und war nachweislich kein Berufsrichter. Beim Volksgerichtshof war er beisitzender (Laien)richter. Seine Aufgabe war es die Gerichtsurteile gegenzuzeichnen; Urteile hat er keine gefällt.

https://ausstellung.de.doew.at/popup.php?t=img&id=189 --2001:871:221:33FA:ECEE:F349:5380:3646 11:07, 17. Dez. 2024 (CET)Beantworten