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Benutzeroberflächen

Eine Benutzeroberfläche ist die textlich, bildlich oder akustisch vermittelte Übersicht über Angebote oder Inhalte einzelner oder mehrerer Medienplattformen.

Benutzeroberflächen bieten Nutzer*innen Orientierung und ermöglichen die unmittelbare Auswahl von Angeboten, Inhalten oder softwarebasierten Anwendungen. Beispiele sind der Elektronische Programmführer (EPG) eines Kabelnetzbetreibers, das Startmenü von Smart-TVs oder Sprachassistenten.

Anbieter*innen von Benutzeroberflächen stehen zwischen Inhalte- und Programmanbieter*innen einerseits und den Nutzer*innen andererseits. Somit entscheiden sie über die Auffindbarkeit von Inhalten und Programmen. Damit haben sie einen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung. Der neue Medienstaatsvertrag enthält daher umfassende Regeln für Anbieter*innen von Benutzeroberflächen. Deren Einhaltung wird von den Landesmedienanstalten überwacht.

Regeln für Anbieter*innen von Benutzeroberflächen

Anbieter*innen von Benutzeroberflächen sind verpflichtet, die Auffindbarkeit der Angebote diskriminierungsfrei und chancengleich zu gestalten. Zudem müssen sie die Grundsätze der Auswahl von Rundfunk- und Telemedienangeboten transparent machen. Dazu gehören beispielsweise die Kriterien, nach welchen Inhalte präsentiert werden oder auch die Information, wie die Sortierung oder Anordnung durch Nutzer*innen individualisiert werden kann. 

Die Landesmedienanstalten haben eine Satzung zur Konkretisierung der Vorgaben des Medienstaatsvertrages für Benutzeroberflächen erlassen, die hier abrufbar ist:

Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrags über Medienplattformen und Benutzeroberflächen

Anzeige einer Benutzeroberfläche

Anbieter*innen von Benutzeroberflächen mit Sitz in Rheinland-Pfalz sind verpflichtet, diese mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz anzuzeigen. Gem. § 79 Abs. 2 MStV muss die Anzeige bestimmte Informationen enthalten, beispielsweise Angaben zur technischen und voraussichtlichen Nutzungsreichweite.

Benutzeroberflächen

Anbieter*innen von Benutzeroberflächen treffen eine Auswahl von Inhalten. Somit können sie die Aufmerksamkeit der Nutzer*innen auf bestimmte Angebote lenken und deren Meinung beeinflussen. Deshalb gibt es auch für Benutzeroberflächen Regeln.

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