Festlegung strategischer Prioritäten
Die politische Gesamtstrategie der EU wird gemeinsam von ihren Institutionen entwickelt – dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission.
Insbesondere legt der Europäische Rat die Richtung und die Ziele der EU für einen Zeitraum von fünf Jahren in der Strategischen Agenda der EU fest.
Alle fünf Jahre, zu Beginn eines neuen Mandats, legt die Präsidentin bzw. der Präsident der Kommission die Prioritäten für die bevorstehende Amtsperiode fest.
Jedes Jahr stellt die Präsidentin bzw. der Präsident der Kommission in der Rede zur Lage der Union vor dem Europäischen Parlament die Ergebnisse vor, die die Kommission im vergangenen Jahr erreicht hat, und kündigt wichtige Initiativen für das kommende Jahr an. Diese Initiativen werden auch der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz in einer sogenannten „Absichtserklärung“ mitgeteilt.
Auf dieser Grundlage legt die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm einen Aktionsplan für das nächste Kalenderjahr fest, wobei sie sich auf die übergeordneten fünfjährigen Prioritäten stützt. In dem Aktionsplan erläutert sie, wie die Prioritäten konkret umgesetzt werden sollen.
Mit ihrer sogenannten strategischen Vorausschau möchte die Kommission künftige Erkenntnisse in ihre Politikgestaltung, strategische Planung und Krisenvorsorge einbeziehen.
Planung nach Abteilungen
Die einzelnen Abteilungen (Generaldirektionen) der Kommission erstellen Strategie- und Managementpläne, in denen sie verdeutlichen, wie sie zu den Prioritäten der Kommission beitragen wollen. Außerdem legen sie klare Ziele und Indikatoren für Monitoring und Berichterstattung fest.
Für alle wichtigen Rechtsetzungsvorschläge und Grundsatzinitiativen führen die Abteilungen eine Folgenabschätzung durch, um die möglichen Auswirkungen einer neuen Initiative auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt zu analysieren.
Die Kommission aktualisiert regelmäßig eine Liste ihrer geplanten und eine Liste der von ihr angenommenen Initiativen und übermittelt diese den anderen EU-Institutionen, um ihnen die Organisation ihrer eigenen Tätigkeiten zu erleichtern.
Entwicklung und Umsetzung von politischen Maßnahmen
Die EU-Politik ist so konzipiert, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie andere Interessenträger in der EU davon profitieren. Die sogenannten Instrumente für eine bessere Rechtsetzung gewährleisten, dass jede neue politische Maßnahme auf Fakten und bewährten Verfahren beruht.
Die Kommission entwickelt politische Maßnahmen der EU und setzt sie um, indem sie:
- dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union Vorschläge für Rechtsakte vorlegt,
- den Mitgliedstaaten der EU bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften hilft,
- den EU-Haushalt und die Zuweisung von Mitteln verwaltet,
- gemeinsam mit dem Gerichtshof für die Einhaltung des EU-Rechts sorgt,
- die EU außerhalb Europas gemeinsam mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst – dem diplomatischen Dienst der EU – vertritt.
Der EU-Haushalt
Der EU-Haushalt ist das Instrument, das es der EU ermöglicht, ihre politischen Prioritäten umzusetzen und in Großprojekte zu investieren, die die EU-Länder allein nicht finanzieren könnten. Durch die Bündelung von Ressourcen schafft der EU-Haushalt einen Mehrwert und stärkt die Wirtschaft sowie das geopolitische Ansehen Europas.
Berichterstattung
Die Kommission plant ihre Arbeit und berichtet darüber in einem jährlichen „Strategie- und Programmplanungszyklus“. Die Kommission veröffentlicht regelmäßig Berichte zu den jeweiligen Zyklen.
Am Ende des Haushaltsjahres erstellen alle Abteilungen einen jährlichen Tätigkeitsbericht, in dem sie ihre Fortschritte beim Erreichen ihrer Ziele darlegen. Diese Berichte werden in einem Synthesebericht an das Europäische Parlament und den Rat zusammengefasst. Seit 2016 ist der Synthesebericht Teil der jährlichen Management- und Leistungsbilanz des EU-Haushalts.
Bewertung
Die Kommission bewertet fortlaufend, ob die politischen Maßnahmen der EU den Bedürfnissen der europäischen Unternehmen und der Bürgerinnen und Bürger gerecht geworden sind. Im Rahmen der Bewertung wird eine politische Maßnahme auf Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert überprüft. Die Bewertungen werden der Öffentlichkeit über Fahrpläne für Bewertungen zur Verfügung gestellt.