Personal der Binnenschifffahrt

Arbeitszeit

Ihr Personal (Besatzung oder Bordpersonal) darf 8 Stunden pro Tag arbeiten. Eine Überschreitung ist zulässig, wenn Ihre Beschäftigten innerhalb von 12 Monaten durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten. Während eines Zeitraums von 12 Monaten dürfen Ihre Beschäftigten maximal 2 304 Stunden arbeiten. Wenn Sie sie weniger als 12 Monate beschäftigen, müssen Sie die maximal zulässige Arbeitszeit anteilig berechnen.

Beispiel

Maria betreibt ein Fahrgastfährschiff auf dem Rhein. In der Hauptsaison bittet Maria ihre Besatzung, 10 Stunden pro Tag zu arbeiten. Sie überwacht jedoch sorgfältig ihre Arbeitszeiten, um sicherzustellen, dass die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit im Jahresverlauf 48 Stunden nicht überschreitet. Sie passt den Arbeitsplan in der Nebensaison an und reduziert die Arbeitszeiten, um den Gesamtdurchschnitt auszugleichen. Auf diese Weise kann die Besatzung der gestiegenen Nachfrage nachkommen, ohne gegen Arbeitszeitvorschriften zu verstoßen.

Beispiel

Piotr heuert eine Besatzung für ein 6-monatiges Projekt auf der Donau an. Er berechnet die anteilige Höchstarbeitszeit für seine Besatzung auf der Grundlage einer 6-monatigen Beschäftigungsdauer. Da während eines Zeitraums von 12 Monaten höchstens 2 304 Arbeitsstunden geleistet werden dürfen, kann seine Besatzung innerhalb der 6 Monate bis zu 1 152 Stunden arbeiten (2 304 Stunden / 12 Monate * 6 Monate). Indem er sicherstellt, dass die Gesamtarbeitszeit der Besatzung diese Obergrenze nicht überschreitet, hält er sich an die gesetzlichen Grenzen.

Ihre Beschäftigten dürfen nicht mehr als 14 Stunden in einem Zeitraum von 24 Stunden und nicht mehr als 84 Stunden in einem Zeitraum von 7 Tagen arbeiten. Wenn über einen Zeitraum von 4 Monaten nach dem Arbeitsplan mehr Arbeitstage als Ruhetage vorgesehen sind, müssen Ihre Arbeitnehmer die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 72 Stunden einhalten.

Beispiel

Bianca leitet ein Lastschiff-Team, das unter Einhaltung eines engen Zeitplans arbeitet. Vor ihr liegt ein arbeitsintensiver Monat mit vielen Frachtfahrten. Sie bittet ihre Besatzung, 6 Tage hintereinander 14 Stunden täglich zu arbeiten, und gibt ihr sonntags frei. D. h. das Team arbeitet jede Woche:

14 Stunden/Tag x 6 Tage = 84 Stunden/Woche

Dieser Arbeitsplan hält die täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten ein, liegt jedoch bei der höchstzulässigen wöchentlichen Obergrenze. Bianca weiß, dass die Besatzung in den nächsten 4 Monaten mehr Arbeitstage als Ruhetage haben wird. Sie muss sicherstellen, dass die Besatzung im Durchschnitt nicht mehr als 72 Stunden pro Woche arbeitet.

Um dies einzuhalten, sieht der Arbeitsplan folgendermaßen aus:

  • 4 Wochen mit hohem Arbeitspensum (84 Stunden/Woche)
  • 4 Wochen mit geringerem Arbeitspensum (60 Stunden/Woche)

Über einen Zeitraum von 8 Wochen:

  • (84 Stunden/Woche x 4 Wochen) + (60 Stunden/Woche x 4 Wochen) = 336 Stunden + 240 Stunden = 576 Stunden
  • Durchschnittliche Wochenstunden über 8 Wochen = 576 Stunden / 8 Wochen = 72 Stunden/Woche

Durch ein wechselndes Arbeitspensum stellt Bianca sicher, dass die Besatzung über einen Zeitraum von 4 Monaten im Durchschnitt nicht mehr als 72 Stunden pro Woche arbeitet.

Bezahlter Jahresurlaub

Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Beschäftigen mindestens 4 Wochen bezahlten Jahresurlaub bzw. bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als einem Jahr einen entsprechenden Anteil erhalten. Diese Mindestzeiten an Jahresurlaub dürfen nicht ausbezahlt werden, außer wenn das Beschäftigungsverhältnis endet.

Nachtschichten

Bei Nachtschichten mit einer Dauer von 7 Stunden darf Ihr Personal maximal 42 Stunden pro Woche nachts – zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr – arbeiten.

Ruhezeiten

Ihre Beschäftigten dürfen nicht mehr als 31 Tage am Stück arbeiten.

Wenn Ihre Beschäftigten laut Arbeitsplan weniger Arbeitstage als Ruhetage haben, müssen sie so viele aufeinanderfolgende Ruhetage bekommen, wie sie an aufeinanderfolgenden Tagen gearbeitet haben. Wenn Ihre Beschäftigten beispielsweise 10 Tage am Stück arbeiten, müssen Sie ihnen 10 aufeinanderfolgende Ruhetage gewähren. Bei Einhaltung folgender Bedingungen können Sie Ihrem Personal weniger Ruhetage am Stück unmittelbar nach Ablauf der aufeinanderfolgenden Arbeitstage geben:

  • Sie halten die Höchstzahl von 31 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen ein.
  • Sie halten die in der Tabelle angegebene Mindestzahl von aufeinanderfolgenden Ruhetagen ein.
  • Die verlängerte oder getauschte Periode von Arbeitstagen wird innerhalb des Bezugszeitraums ausgeglichen.

Wenn Ihre Beschäftigten laut Arbeitsplan mehr Arbeitstage als Ruhetage haben, müssen Sie ihnen gemäß der Tabelle eine Mindestanzahl an aufeinanderfolgenden Ruhetagen gewähren:

Aufeinanderfolgende Arbeitstage Ruhetage
1 bis 10 0,2 Ruhetage pro aufeinanderfolgendem Arbeitstag
11 bis 20 0,3 Ruhetage pro aufeinanderfolgendem Arbeitstag
21 bis 31 0,4 Ruhetage pro aufeinanderfolgendem Arbeitstag

Sie müssen die verdienten Ruhetagsanteile addieren, jedoch können Ruhetage nur als volle Tage genommen werden. Wenn Ihre Beschäftigten beispielsweise 12 Tage am Stück arbeiten, haben sie Anrecht auf 3,6 Ruhetage. Sie können 3 volle Ruhetage einlegen und 0,6 Tage an ihre nächste Ruhezeit anhängen.

Ihr Personal muss mindestens folgende Ruhezeiten einlegen:

  • 10 Stunden in jedem 24-Stunden-Zeitraum, davon mindestens 6 Stunden ununterbrochen
  • 84 Stunden in jedem Zeitraum von 7 Tagen

Saisonarbeit

Wenn Sie Personal an Bord eines Fahrgastschiffes für eine Saison (höchstens 9 aufeinanderfolgende Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten) beschäftigen, müssen Sie folgende Arbeitszeitbeschränkungen einhalten:

  • 12 Stunden in jedem Zeitraum von 24 Stunden
  • 72 Stunden in jedem Zeitraum von 7 Tagen

Sie müssen Ihrem Personal 0,2 Ruhetage pro Arbeitstag gewähren. Während jedes Zeitraums von 31 Tagen muss Ihr Personal mindestens 2 Tage aussetzen.

Beispiel

Elisa arbeitet auf einem Flusskreuzfahrtschiff. Die Besatzung ist nach regulären bzw. saisonalen Arbeitsplänen eingeteilt.

Regulärer Arbeitsplan

Besatzungsmitglieder wie Elisa dürfen nicht mehr als 14 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden arbeiten und müssen 10 Stunden Ruhezeit, davon mindestens 6 Stunden ununterbrochen, einlegen. Über einen Zeitraum von einer Woche darf Elisa 84 Arbeitsstunden nicht überschreiten und muss 84 Stunden Ruhezeiten einlegen.

Elisa arbeitet an 15 aufeinanderfolgenden Tagen. Laut Tabelle hat sie Anspruch auf 4,5 Ruhetage (15 Tage x 0,3 Ruhetage). Sie nimmt 4 volle Ruhetage und überträgt 0,5 Ruhetage auf ihre nächsten Ruhezeiten.

Saisonaler Arbeitsplan

In der Hauptsaison (höchstens 9 Monate) arbeitet Elisa bis zu 12 Stunden täglich und 72 Stunden pro Woche.

Wenn Elisa in diesem Zeitraum 10 Tage arbeitet, stehen ihr 2 Ruhetage zu (10 Tage x 0,2 Ruhetage).

Elisa muss über einen Zeitraum von 31 Tagen mindestens 2 volle Ruhetage haben.

Aufzeichnungen

Als Arbeitgeber müssen Sie Aufzeichnungen über die täglichen Arbeits- und Ruhezeiten Ihrer einzelnen Arbeitskräfte führen.

Diese müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name des Schiffs
  • Name des Beschäftigten
  • Name des verantwortlichen Schiffsführers
  • Datum
  • Arbeits- oder Ruhetag
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeits- oder Ruhezeiten

Diese Aufzeichnungen müssen mindestens bis zum Ende des Bezugszeitraums an Bord verbleiben und regelmäßig mit den Beschäftigten überprüft werden. Außerdem müssen Sie Ihren Beschäftigten eine Kopie der Aufzeichnungen vorlegen, die sie mindestens ein Jahr lang aufbewahren müssen.

Untersuchungen des Gesundheitszustands

Sie müssen Ihren Beschäftigten eine (der ärztlichen Schweigepflicht unterliegende) kostenlose jährliche Untersuchung ihres Gesundheitszustands gewähren. Wenn ein Nachtarbeiter aufgrund von Nachtarbeit gesundheitliche Probleme hat, müssen Sie sie ihn bzw. sie nach Möglichkeit auf eine Arbeitsstelle mit Tagarbeit versetzen.

Gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen

Wenn Sie Mitarbeiter einstellen, müssen diese Ihnen ein Befähigungszeugnis vorlegen, das bescheinigt, dass sie über die für die jeweilige Funktion erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen. Sie können die Anerkennung von in einem anderen EU-Land ausgestellten Befähigungszeugnissen nicht verweigern.

Wenn Mitglieder ihrer Besatzung aus einem Nicht-EU-Land stammen, müssen Sie sicherstellen, dass ihre Qualifikationen nach den EU-Vorschriften anerkannt werden, indem Sie die Qualifikationen auf ihre Gleichwertigkeit prüfen lassen und die erforderlichen Genehmigungen einholen.

Mehrere EU-Länder haben die elektronische Überprüfung von Befähigungszeugnissen eingeführt; eine schnelle und kosteneffiziente Methode, um sicherzustellen, dass Sie qualifizierte Besatzungsmitglieder einstellen.

Schulungsanforderungen

Sie müssen sicherstellen, dass alle Beschäftigten eine verpflichtende Schulung in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz erhalten. Dazu gehören spezielle Schulungen zu Maßnahmen in Notfällen, Erste Hilfe und Brandschutz. Die EU-Leitlinien fördern außerdem nachdrücklich die fortlaufende berufliche Weiterbildung. In einigen EU-Ländern ist eine fortlaufende berufliche Weiterbildung verpflichtend. Erkundigen Sie sich bei Ihren nationalen Behörden, was vorgeschrieben ist.

Alter und Sprachkenntnisse

In den EU-Vorschriften sind Anforderungen an das Mindestalter und Mindesterfahrungen für verschiedene Funktionen festgelegt. Die EU-Länder können jedoch aufgrund ihres jeweiligen Sicherheits- und operativen Bedarfs höhere Altersgrenzen festlegen. Sie müssen darüber hinaus sicherstellen, dass Ihre Beschäftigten die für ihre Tätigkeit und die Regionen, in denen sie arbeiten, erforderlichen Sprachkenntnisse erfüllen.

Nachstehend finden Sie länderspezifische Informationen.

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 18/09/2024
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