Kindesentführung
Ihr Partner hat Ihr Kind ohne Ihre Zustimmung oder entgegen einer Gerichtsentscheidung in ein anderes EU-Land mitgenommen?
Sie können ein Gerichtsverfahren einleiten, um das Kind zurückzuholen. Zentrale Behörden können Ihnen helfen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen. Suche nach für internationale Kindesentführungen zuständigen zentralen Behörden
Wenn Ihr Fall den rechtlichen Anforderungen entspricht, werden die Gerichte in dem EU-Land, in das das Kind entführt wurde, entscheiden, ob es Kind zurückgebracht werden sollte.
Ausnahmeregelungen können gelten,
- wenn das Kind aufgrund des Aufenthalts in dem Land, in dem es vor der Entführung lebte, womöglich in Gefahr ist oder
- wenn das Kind alt genug ist, um selbst zu entscheiden, dass es nicht zurückkehren will.
Sowohl Sie als auch Ihr Kind erhalten Gelegenheit, während des Verfahrens vom Gericht gehört zu werden.
Rückgängigmachung einer gerichtlichen Entscheidung
Wenn Sie eine Sorgerechtsentscheidung aufheben lassen möchten, müssen Sie sich an das Gericht wenden, das die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat.
Sie können eine in der EU getroffene Sorgerechtsentscheidung nicht aufheben lassen, indem Sie das Kind ins Ausland entführen und von dem dortigen Gericht eine neue Sorgerechtsentscheidung verlangen.
Warnhinweis
Ausnahmen
Für Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gelten diese Regeln nicht.
Dänemark, Island, Norwegen und die Schweiz wenden jedoch das Haager Übereinkommen von 1980 über Kindesentführung an. Kindesentführungen, an denen eines dieser Länder beteiligt ist, werden im Rahmen dieses Übereinkommens oder anderer internationaler Abkommen behandelt.
Fallbeispiel
Versichern Sie sich, dass alle Sorgerechte respektiert werden
Irena and Vincenzo lebten 14 Jahre lang in Italien. Nun lassen sie sich scheiden. Im Jahr 2013 sprach ein italienisches Gericht Vincenzo das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter Alessandra zu und ordnete an, dass Alessandra vorübergehend in einem Kinderheim in Pisa untergebracht wird. Noch am selben Tag verließ Irena Italien und fuhr mit ihrer Tochter nach Slowenien.
Ein slowenisches Gericht erkannte das in Italien gefällte Urteil an und entschied, dass Alessandra zurück zu ihrem Vater gebracht werden muss, doch Irena widersetzte sich dieser Entscheidung.
Das slowenische Gericht sprach Irena das vorübergehende Sorgerecht für Alessandra zu, weil Alessandra durch den Aufenthalt in einem italienischen Kinderheim nachhaltigen seelischen Schaden erleiden könnte. Außerdem erklärte Alessandra, sie wolle während des Gerichtsverfahrens bei ihrer Mutter in Slowenien bleiben.
Vincenzo erhob Einspruch gegen die Entscheidung des slowenischen Gerichts und gewann. Alessandra wurde also nach Italien zurückgebracht.